Rechtscenter Transportrecht - Seite: 1 JuraOffice
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Arbeitsplatzhopping & AGG
Diese sind von vorneherein darauf angelegt, dass der Bewerber gar nicht nicht eingestellt werden will. Professionelle Arbeitsplatzhopper bewerben sich bundesweit auf fehlerhaft ausgeschriebene Stellenangebote. Da die Bewerbung darauf ausgelegt ist, dass dem Kandidaten postwendend abgesagt wird, verlangen kundige Bewerber nach Ablehnung ihrer Bewerbung sogleich Schadenersatz nach § 15 AGG in beträchtlicher Höhe und drohen oft, die Antidiskriminierungsstelle anzurufen, falls diese Forderung nicht anerkannt wird. Die mißlungenen Beweislastverteilung, geregelt in § 22 AGG, erleichtert das rechtsmissbräuchliche Vorgehen eines Arbeitsplatzhoppers.
Wie Arbeitgeber und Personanberater vorgetäuschte Bewerbungen erkennen, Stellenanzeigen rechtssicher gestalten, sagen Ihnen unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.
Frachtbrief, CMR - Frachtbrief und Rückerstattung der Ausfuhrerstattung BFH Urteil vom 08.08.2006
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Kenntnis von AGB via Internet-Link BGH Urteil vom 14.06.2006
Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Haftung des Beförderers für den Verlust von "nicht bedingungsgerechten" Sendungen im Sinne seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der BGH in seinem Urteil vom 14.06.2006 klargestellt, dass es bei Internetgeschäften in zumutbarer Weise genügt, wenn der Besteller die Möglichkeit hat, sich durch Anklicken eines gut sichtbaren Links mit der (unterstrichenen) Bezeichnung "AGB's" über den Inhalt der AGB Kenntnis zu verschaffen, § 305 Absatz 2 Nr. 2 BGB.Vorausssetzung sei, dass der Besteller die AGB aufrufen und ausdrucken kann.
- BGH Urteil vom 14.06.2006 - I ZR 75/03 -
LKW-Maut auf Bundesstrassen ab 2007
Die EU - Kommission hat der Erhebung von LKW - Maut auf einigen Bundesstrassen ab 2007 zugestimmt. Betroffen seien - so das Bundesverkehrsministerium - die B 75, A 261, A 253, B 4, A 23, B 9 und die A 65.
LKW-Fahrer dürfen bis zu 60 Wochenstunden arbeiten 07.07.2006
Der Bundesrat hat am 07.07.2006 in Umsetzung der EU-Fahrpersonalrichtlinie 2002/15/EG eine neue Arbeitsszeitregelung für das Fahrpersonal im Sinne der EWG-VErordnung Nr. 3820/85 von Bussen und Lastkraftwagen gebilligt. Diese wird auf 48 und in Ausnahmefällen auf 60 (letztere bei Ausgleich innerhalb von 4 Monaten) Wochenarbeitsstunden festgelegt. Das Gesetz wird im August verkündet. Die Änderungen im Arbeitszeitgesetz treten zum 01.09.2006 in Kraft.
Mitverschulden des Versenders BGH Urteil vom 30.03.2006
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Hat der Versender von Gütern positive Kenntnis von groben Organisationsmängeln des Versenders und verzichtet er auf entgeltliche Sicherungsvorkehrungen, trifft ihn ein anrechenbares Mitverschulden gemäß § 254 BGB, § 425 Absatz 2 HGB.
- BGH Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 57/03 -
Prüfungspflicht für Spediteure verneint LG Hamburg Urteil
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- LG Hamburg Urteil vom - Az. 416 O 233/04 -
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Bußgelderhöhung für Mautpreller 22.07.2005
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Germanischer Lloyd führt Protos ein 12.07.2005
Meeresverschmutzung
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- Spediteure und Logistik@
- Wenn mit dem Transportrecht verwandte Fracht-Rechnungen nicht bezahlt werden, die auch noch der kurzen Verjährung von einem Jahr unterliegen, ist ein modernes und innovatives Forderungsmanagement gefordert.







