Rechtscenter Verkehrsrecht - Seite: 1 JuraOffice
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Gebrauchtwagen und Gewährleistung
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"Kyrill": Sturmschäden und Teilkasko 19.01.2007
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Kraftfahrzeugsteuer für Geländefahrzeuge z.B. Defender II BFH Beschluss vom 21.08.2006
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Entgegen der Meinung des FG Köln - Beschluss vom 28.11.2005 - als Vorinstanz, ist der BFH in der Entscheidung vom 21.08.2006 nun der Auffassung, dass es dem Tatgericht unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale (Bauart und Einrichtung) obliegt, eine objektive Bewertung der Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs vorzunehmen.Gleichwertig für die Einstufung als LKW oder PKW sind zu betrachten: Zahl der Sitzplätze, zulässige Zuladung, Größe der Ladefläche, Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Gurten, Verblechung der Seitenfenster, Karroserie- und Fahrgestellbeschaffenheit, Motorisierung und Höchstgeschwindigkeit und das Erscheinungsbild. Mit Aufhebung des § 23 Absatz 6a StVZO ist die bis dahin bestehende Sonderregelung der Gewichtsbesteuerung für Kombinationskraftwagen von mehr als 2,8 Tonnen ersatzlos entfallen. Deswegen könne auch die ältere Senatsrechtsprechung, wonach Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,8t nicht als PKW zu besteuern waren (vgl. BFH Urteil vom 31.03.1998- VII R 116/97), nicht mehr herangezogen werden.
Da das FG Köln aber seine o.g. Entscheidung ausschließlich auf die Richtlinie der Kommision vom 20.12.2001 - RL 2001/116/EG stützte, war der Beschluss aufzuheben und an das FG zurückzuverweisen. Das FG Köln wird nun anhand des aufgestellten Kriterienkataloges zu entscheiden haben, ob das Geländefahrzeug PKW oder LKW ist.
- BFH Beschluss vom 21.08.2006 - VII B 333/05 -
Unfalltarif und Aufklärungspflicht BGH Urteil vom 28.06.2006
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In einem Urteil vom 28.06.2006 hat der BGH klargestellt, dass der Autovermieter den Unfallgeschädigten deutlich und unmissverständlich darüber aufklären muß, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Unfalltarif u. U. nicht vollständig übernimmt.
- BGH Urteil vom 28.06.2006 - XII ZR 50/04 -
Reparaturkosten ohne Abzug des Restwerts BGH Urteil vom 23.05.2006
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In Fortsetzung seiner Rechtsprechung - Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02 - hat der VI. Zivilsenat des BGH in seinem Urteil vom 23.05.2006 klargestellt, dass der Unfallgeschädigte, der die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen will, sein Fahrzeug mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiternutzen muß.
- BGH Urteil vom 23.06.2006 - VI ZR 192/05 -
Verbraucher - Leasinggeschäft BGH Urteil vom 21.12.2005
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Das Verbraucherfinanzierungsleasinggeschäft stellt keine Umgehung im Sinne von § 475 Absatz 1 Satz 2 BGB dar, urteilte der BGH in einem Revisionsverfahren am 21.12.2005. Leasingnehmer stehen mietrechtliche Ansprüche zur Seite.
- BGH Urteil vom 21.12.2005 - VIII ZR 85/05 -
Kraftfahrzeugsteuer für Geländefahrzeuge z.B. Defender FG Köln Beschluss vom 28.11.2005
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Geländefahrzeuge wie z.B. der Defender und vergleichbare Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mehr als 2,8t ausweisen, konnten bisher nach dem jeweiligen Fahrzeuggewicht besteuert werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass diese günstige Möglichkeit durch die Streichung des § 23 Absatz 6a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ab 01.05.2005 entfallen ist und diese Fahrzeuge als PKW nach Hubraum besteuert werden müssen.
Dem steht nun die Entscheidung des Finanzgerichts Köln in seinem Beschluss vom 28.11.2005 entgegen. Danach ist mit Rücksicht auf geltendes EU-Recht weiterhin die Gewichtsbesteuerung vorzunehmen. Das Finanzgericht hat die Beschwerde zum BFH zugelassen.
- FG Köln Beschluss vom 28.11.2005 - 6 V 3715/05 -
Winterreifenpflicht - Immer wenn es schneit?
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Zu Beginn der Wintersaison häufen sich jedes Jahr Anfragen rund um das Thema Winterreifen und Versicherungsschutz. Die Neufassung des § 2 ABsatz 3a StVO tritt zum 01. Mai 2006 in Kraft. Nach wie vor gilt aber:
In Deutschland gibt es keine allgemeinen Vorschriften, die die Verwendung von Winterreifen mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen vorschreibt z.B. bei Schnee, Scneefall oder Glatteis.
Die Fahrweise und die Ausrüstung des Fahrzeugs muß immer - auch im Winter - den Witterungs- und Straßenbedingungen angepasst sein. Es bleibt somit in das Ermessen des Fahrers gestellt, ob Winterreifen aufgezogen werden sollen. Der PKW muss im Zweifel zum Stehen gebracht werden können.
Mit der Novellierung der StVO (Strassenverkehrsordnung), wird eine witterungsbedingte für Personen nicht aber für LKW- und Anhängerreifen Ausstattung zur Pflicht . Demnach werden Winterreifen mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen z.B. Profiltiefe und Mischung zumindest für PKW zur Pflicht. Gleichzeitig kommen Bußgelder und Schlechterstellung bei Versicherungsleistungen im Falle der Mißachtung auf die Autofahrer zu.
Das Autoradio und die Verkehrsinsel OLG Nürnberg Urteil vom 25.04.2005
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Fährt ein Verkehrsteilnehmer bei Einfahrt in eine Ortschaft mit rund 50 km/h auf eine die Fahrbahn teilende Verkehrsinsel, weil er durch die Bedienung seines Autoradios abgelenkt war, kann sich die Versicherungsgesellschaft nicht auf Leistunsgfreiheit wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles berufen, es sei denn es sind weitere Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten oder eine gesteigerte Gefahrenlage erkennbar.
- OLG Nürnberg Urteil vom 25.04.2005 - 8 U 4033/04 -
70% - Grenze und Restwert BGH Urteil vom 07.06.2005
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Der VI Senat des BGH vertritt im Kanon seiner jüngeren Rechtsprechung die Auffassung, dass der Restwert nicht realisiert und aus Gründen des Integritätsinteresses nicht berücksichtigt wird, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug repariert und weiter benutzt.Veräußert er das Fahrzeug unrepariert, realisiert er einen konkreten Restwert, der bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwandes (= Wiederbeschaffungswert minus Restwert; ständige Rechtsprechung des BGH u.a. NJW 2005,357) ermittelt wird. Der von einigen Landgerichten vertretenen Auffassung, dass der Restwert nicht ausgewiesen werden müsse, wenn die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten 70% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen - so genannte 70% - Grenze - erteilte der BGH eine Absage.
- BGH Urteil vom 07.06.2005 - VI ZR 192/04 -







