Rechtsprechung
Versorgungsausgleich I BGH Beschluss vom 28.09.2005
- BGH Beschluss vom 28.09.2005 XII ZB 177/00 -
Kündigung der Lebensversicherung BGH Urteile vom 12.10.2005 Empfehlung
In drei mit Spannung erwarteten Urteilen vom 12.10.2005, hat der IV. Zivilsenat des Bundegerichtshofs klargestellt, dass die Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherungen im Treuhänderfahren über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungsumme und des Rückkaufwertes, die Klauseln zur Verechnung der Abschlusskosten und zu Stornogebühren wegen Transparenzmangels zu einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers führen und daher nach § 9 AGBG, jetzt § 307 Absatz BGB unwirksam sind.
- BGH Urteile vom 12.10.2005 IV ZR 162/03 ; IV ZR 177/03; IV ZR 245/03 -
Diese sensationelle Entscheidung des BGH hat Auswirkung auf die bislang leerlaufenden Rückforderungsansprüche der Versicherten für kapitalbildende Lebensversicherunge, diezwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden. Denn wer wie in der Vergangenheit - und dies war immerhin die Hälfte derer, die die zur Zeit 91,5 Millionen Lebensversicherungen kündigten, auf Rückzahlung der bis dato entrichteten Prämien durch die Versicherung hoffte, wurde oft damit vertröstet, die Kapitallebensversicherung doch besser nach Kündigung ruhend zustellen. Jetzt wird die Versicherungswirtschaft sich darauf einstellen dürfen, mindestens die Hälfte der Prämien zurückzuzahlen. Zudem darf die Versicherung bei Kündigung der Lebensversicherung keine Stornogebühr mehr erheben.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder wissen wollen, welche Ansprüche Sie unter Umständen aus ruhendgestellten oder gekündigten Lebensversicherungen gegen Ihre Versicherung haben, wenden Sie sich an unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel rechtsanwälte.
Abwerbeanrufe BGH Urteil vom 04.03.2004
In einem Urteil vom 04.03.2004 hat der BGH klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Abwerbeanrufe von Personalberatern und Headhuntern am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zulässig sind.
- BGH Urteil vom 04.03.2005, I ZR 221/01 -
Teilzeit BAG Urteil vom 20.07.2004
In einem Urteil vom 20.07.2004 hat das Bundesarbeitsgericht angemerkt, wann ein Arbeitnehmer den Antrag auf Verringerung seiner Arbeitszeit spätestens vor dem gewünschten Beginn stellen muss.
- BAG Urteil vom 20.07.2004 Az.: 9 AZR 626/03 -
Aufhebungsvertrag und Bedenkzeit BAG Urteil vom 28.11.2007
"Herausgabe der IP-Adresse an Dritte unzulässig" EuGH Urteil vom 29.01.2008
Anmerkung unserer Pärtneranwälte Boos Bredelin Pinternagel:
"Wie im Deutschen Strafrecht, erlaubt auch das spanische Recht die Herausgabe solcher Daten für Strafverfahren oder zum Schutz der öffentlichen Sicherket."
- EuGH Urteil vom 29.01.2008 - C-275/07 -
"Hausverbot" im Internet OLG Hamburg Urteil vom 18.04.2007
Widerrufs- und Rückgaberecht Onlineshop
Auskunftsanspruch bei SMS-Werbung BGH Urteil vom 19.07.2007
Der I. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 19.07.2007 den Auskunftsanspruch eines Verbrauchers gegen eine Telefongesellschaft gem. § 13a Satz 2 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) bejaht, der auf die Nennung von Namen und Anschrift des Anschlussinhabers gerichtet war, von dem aus die unverlangte SMS-Werbung an den Verbraucher versandt worden war.
Hat ein Verband den Auskunftsanspruch bereits geltend gemacht, entfällt der individuelle Auskunftsanspruch aber.
- BGH Urteil vom 19.07.2007, I ZR 191/04 -
Haftung von "ebay" für Markenverletzung BGH Urteil vom 19.04.2007
Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.04.2007 das Haftungsprivileg für Internet-Auktionshäuser nach dem Telemediengesetz auf die strafrechtliche Veranwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung beschränkt. Danach könne das Auktionshaus, in diesem Falle "ebay" als Störer von "ROLEX", erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, weil es zumindest das Angebot gefälschter Uhren, hier in den Jahren 2000 und 2001, auf seiner Plattform ermöglichte. Der Anbieter habe zwar "keine unzumutbaren Prüfungspflichten", müsse aber technisch sinnvolle Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Markenverletzungen ergreifen. Dies gilt wohl nach Meinung des BGH erst recht, wenn der Anbieter von dem Markeninhaber "auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen werde". In diesem Fall sei das Angebot unverzüglich zu sperren und Vorsorge zur Vermeidung von weiteren Verletzungen zu treffen. Der BGH hob demgemäß das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26.02.2004 auf, das die Unterlassungsklage des markeninhabers noch zurückgewiesen hatte und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück, da noch im Wege einer Beweisaufnahme aufzuklären sei, ob es sich "eindeutig um erkennbare Markenverletzungen" handelte.
- BGH Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 35/04 -
- LG Düsseldorf Urteil vom 29.10.2002 - 4a O 464/01 -
- OLG Düsseldorf Urteil vom 26.02.2004 - I-20 U 2004 /02 -
Redakteure
- bredelin
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.