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Immobilienfond I BGH Urteil vom 18.10.2004

Auf den Beitritt zu einer Anlagegesellschaft sind die Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes anwendbar, HWiG, §§ 1,2,3;VerbrKrG § 7; BGB § 355; Richtlinie 85/577/EWG.


- BGH Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02 -


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Mietnomaden - Mietrückstände bei 2,2 Milliarden EURO

In Zeiten stetig zunehmender Mietausfälle die im Jahre 2004 das Rekordniveau von 2 Millarden EURO und im Jahre 2005 auf 2,2 Milliarden EURO (Steiergugn10%) erreichten und zunehmender Dauer von Räumungsprozessen, erlangt das oft zu Unrecht wegen seiner mangelnden Praktikabilität gescholtene Instrument des notariell beurkundeten Räumungstitels neue Bedeutung für die Vermietungswirtschaft als probates Mittel zu schnellen Räumung der Wohnung.
Zur schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage betreffend
a) die Möglichkeiten zur Überprüfung der Ernsthaftigkeit des Begehrens des Bewerbers auf Abschluss des Mietvertrages;
b) die rasche und kostengünstigere Räumung der Mietsache,
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