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Antidiskriminierungsgesetz

Der Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG - E ) setzt die bestehenden drei EU-Richtlinien zum Schutz des in Artikel 3 Grundgesetz  statuierten Menschenrechts auf Gleichheit vor dem Gesetz um.  

Das ADG wird sich insbesondere auf arbeits-, sozial- und zivilrechtliche Regelungen und Rechtsverhältnisse auswirken.


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Stock-Option

Stock-option-Pläne bzw. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle der us-amerikanischen Unternehmen in Deutschland unterliegen u.U. der Prospektierungspflicht und der Solvenzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitung (BaFin. Ursprünglich von der Prospektierungspflicht ausgenommen, gilt dies seit dem 01. Juli 2005 nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 WpPG nicht mehr uneingeschränkt. Damit droht die Erstellung kostspieliger und haftungsrelevanter Prospekte. Da das englische Recht in diesen Fällen keine Prospektierungspflicht kennt, könnte ein Strategie darin bestehen, England als Emissionsplatz auszuwählen, da dort die Prospektpflicht entfällt und die BaFin die Vorgehensweise anderer EU-Mitgliedsstaaten hier nicht beanstanden darf.
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Kapitalbildende Lebensversicherungen BVG Urteil vom 26.07.2005

Karlsruhe stärkt Verbraucher. In einem mit Spannung erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.07.2005 stellt das BVG fest, dass die gegenwärtige Gesetzeslage für den Bereich der Kapitallebensversicherungen mit Überschussbeteiligung den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Gesetzgebers nicht gerecht wird und der Gesetzgeber aus dem Gesichtspunkt der Privatautonomie gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG und der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 Absatz 1 GG heraus verpflichtet ist, diese Defizite durch verfassungsgemäße Gesetze zu beseitigen.

- BGV Urteil vom 26.07.2005 -1 BvR 782/94, 1 BvR 80/95, 1 BvR 957/96 -

Mit diesem Urteil stärkt Karlsruhe die Rechte der Verbraucher, fordert zugleich mehr Transparenz bei der Kalkulation der Überschussbeteiligung und Wettberwerb aber auch eine höhere Beteiligung an den Überschüssen. Allerdings sind die Kläger mit der Forderung nach einer rückwirkenden Beteiligung an den stillen Reserven gescheitert, so dass nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nur die Verträge von dem Urteil profiieren, die nach 2007 geschlossen. Ob es eine gesetzliche regelung fü die Altverträge geben wird, ist offen. Zur Zeit liegt die Garantieverzinsung gerade noch bei 2,75%. In der Vergangenheit versprachen Versicherungen eine höhere Rendite kraft Überschussbeteiligung. Die Versicherungswirtschaft drängt zudem auch noch seit langem auf eine Senkung der Garantieverzinsung auf 2,0%, um sich noch besser abzusichern.
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Rechtsnachfolge und Tod des Diensteanbieters

Welche Auswirkung Rechtsnachfolge und Tod des Diensteinhabers auf dessen URL, Account(s) und email-Adressen haben und was der Rechtsnachfolger oder der Erbe zu beachten haben, sagen Ihnen unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.

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Reisemängel & Pauschalreise

Eintöniges Essen oder landestypisches Frühstück, Direktflug oder Non-Stop, Armbandpflicht, Ungeziefer, Überbuchung und Ersatzunterkunft, zuwenige Liegen am Pool, Dauerbeschallung durch Animation contra codierte Reise-Prospektsprache. Oft überschätzen Pauschalreisende die Höhe von Minderungsansprüchen oder wundern sich darüber,dass ihre angestrengte Klage als unschlüssig abgeschmettert wird oder Mängel als bloße Unannehmlichkeit ersatzlos hinzunehmen seien. Vorsicht sei geboten vor Hinhaltetaktiken der örtlichen Vertretungen oder der vorbehaltlosen Annahme eines Gutscheins oder einer Barabfindung vor Ort. Klagen auf Minderung des Reisepreises bergen hohe Risiken, oft zahlt der Reisende aus eigener Tasche noch drauf. Wie Reisemängel formaljuristisch richtig unter Beachtung der Ausschlussfristen und der Verjährungsvorschriften einfach oder mit qualifiziertem Abhilfeverlangen dem Reiseveranstalter oder seiner örtlichen Vertretung beweissicher angezeigt werden oder besser gleich der Rücktritt vor Reisebeginn oder wegen der unzumutbaren Zuweisung einer Unterkunft nach Antritt der Reise tunlich ist, bedarf fundierter Kenntnisse des Reiserechts, der Darlegungs- und Beweislast.
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Telemediendienstegesetz - Entwurf

Der Entwurf des Telemediendienstegesetzes, dass aus Gründen der Vereinfachung die Zusammenführung von Regelungen aus dem Teledienstegesetz (TDG), dem Teledienstedatenschutzgestz (TDDSG) und dem Medienstaatsvertrag (MDStV) vorsieht, liegt als Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor. Die Bundesregierung hat es in seiner endgültigen Fassung am 14.06.2006 verabschiedet. Der Entwurf muss nun das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat passieren. Das geplante Bundesgesetz wird voraussichtlich im Jahre 2007 Inkrafttreten und stößt weiter auf erhebliche Kritik der Daten- und Verbraucherschützer. Änderungen sind im Bereich Anbieterkennzeichnung im Privatbreich und im Datenschutz erkennbar. So soll dem Diensteanbieter egal ob gewerblich oder nicht, also auch der Privatanbieter ein Impressum ausweisen und ferner die Auskunftserteilung an "berechtigte Stellen und Personen" möglich sein, § 12 Absatz 3 TMG-E. So soll es künftig möglich sein, personenbezogenen Daten von Usern für "Zwecke der Rechtsverfolgung" zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu übermitteln, sofern Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Dienstes vorliegen.Gedacht ist hierbei an Auskünfte durch Internet-Access-Provider bei einem Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen. Bislang waren diese zur Herausgabe dieser Daten nicht verpflichtet (so zuletzt wieder OLG Hamburg, Urteil vom 28.04.2005 5 U 156/04).Gemäß § 15 Absatz 8 TMG-E sollen Daten ausnahmesweise auch länger als 6 Monate (vgl. hierzu §6 Absatz 8 TDDSG) gemäß § 28 BDSG gespeichert werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Dienste in der Absicht genutzt werden, das Entgelt nicht oder nicht vollständig zu entrichten oder in sonstiger Weise rechtswidrig zu Lasten des Diensteanbieters oder Dritter genutzt werden sollen. Die Motive des Gesetzgebers richten sich auf Betrugszenarien bei Internet-Marktplätzen.
Die Einordnung von Mischdiensten erfolgt per Verweisung auf die §§ 95, 96 TKG.


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Dienstleistungsmarken EuGH Urteil vom 07.07.2005

Der EuGH hat in einem von einem Baumarkt gegen das Deutsche Patent- und Markenamt erstrittenen Urteil vom 07.07.2005, den Markenschutz durch die Zulassung von Dienstleitungsmarken für den Einzelhandel erweitert.Der Einzelhändler kann parallel zu den für seine Waren eingetragenen Marken deren Schutz als Dienstleistungsmarke für die Dienstleistungen erlangen, die er im Rahmen des Einzelhandels erbringt.
- EuGH, Urteil vom 07.07.2005 Rechtssache C-418/02 -

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Geschäftsführerhaftung bei englischer Limited BGH Urteil 14.03.2005

Mit Rücksicht auf die in Artikel 43 und 48 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit ist eine persönliche Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer englischen Limited gemäß § 11 Absatz 2 GmbHG analog für deren Verbindlichkeiten auch dann ausgeschlossen, wenn die Limited nicht in ein deutsches Handelsregister eingetragen ist, urteilte der BGH am 14.03.2005.
- BGH Urteil vom 14.03.2005 - II ZR 5/03 -


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Spam

Ein System alleine kann den Zugang unerwünschter Emails nicht verhindern. Mit dem Impressumgenerator zur Erstellung der gesetzeskonformen Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG von WebCertiFix bieten wir Ihnen in Verbindung mit dem Erwerb des WebCertiFix - Business Version 1.0 einschließlich gesetzlicher Mwst. (Änderung vorbehalten) die kostenlose Erstellung einer graphischen Oberfläche Ihrer Anbieterkennzeichnung an. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bonn, rechnet in einer Studie vor, dass der durch unerwünschte Spam’s erzeugte Gesamtschaden in den USA jährlich 10 Mrd. $ und in Europa jährlich 3 Mrd. $ betrage bzw. 4 EURO-Cent je Spam – Mail für Schutzmaßnahmen und rund 66 EURO-Cent insgesamt je Spam für Kleinunternehmen. Die gezielte Suche von Adressen im Internet, mailto: -links wird überwiegend von Suchroboter-Programmen, sogenannten spydern durchgeführt. Diese Programme gleichen mit ihrer Suchmaske Internetseiten ab und sammeln damit alle wichtigen Daten und vornehmlich Ihre Emailadresse, wie eine Erntemaschine (Harvesting) ein. Durch die Konvertierung Ihrer Daten in eine graphische Oberfläche können diese Programme Ihre Daten nicht mehr so einfach und kostensparend automatisch erfassen. Natürlich bietet das Verfahren von JuraOffice keine 100%-ige Garantie gegen unerwünschte Spam’s und Co.
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Suchmaschinen-Optimierung SEO Strategie & Recht

Bei der Optimierung der auf Suchmaschinen abgestimmten Webseite sind marken-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Bestimmungen, die bundesdeutsche aber auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Dienstleistungsmarkenschutz im Einzelhandel und zu Meta-Tag von entscheidender Bedeutung für den Erfolg einer Marketing - Maßnahme.Welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind, sagen Ihnen Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.
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