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Unterscheidungskraft EuGH Urteil vom 07.07.2005
- EuGH, Urteil vom 07.07.2005 Rechtssache C-353/03 -
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Fluggast Sommerurlaub Urlaubszeit Pauschalreisen Beschädigung
Die am 17.Februar 2005 in Kraft getretene Verordnung (EG)Nr. 261/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 11. Februar 2004 stärkt die Rechte von Fluggästen gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, soweit es aus der Gemeinschaft stammt, unbeschadet der Ersatzansprüche des betroffenen Pauschalreisenden gegen das Reisunternehmen. Der Schutz/die Entschädigung erstreckt sich auf
- Fälle der Nichtbeförderung, Annulierung, Große Verspätung (2 oder mehr Stunden),
- spätere Ansprüche (Verspätung) bei Verursachung durch EU-Fluggesellschaft / Ersatz bis 4.150 Sonderzeihungsrechte/SZS,
- Schäden am Gepäck durch Zerstörung, Beschädigung, Verlust (FRIST zur schriftlichen Geltendmachung: 7 Tage) oder
- verspätetes Eintreffen des Gepäcks
bis zu 1.000 SZR (FRIST zur schriftlichen Geltendmachung: 21 Tage nach dessen Eintreffen),
- Verletzung und Tod als Folge eines Unfalls.
Die EU hat nationale Beschwerdestellen und bei EUROPE DIREKT eine kostenlose Telefonnummer unter 00 800 67891011 eingerichtet.
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gebilligt. Es tritt zum 1. November 2005 in Kraft und schützt Kapitalanleger wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen etwa in Börsenprospekten oder Jahresabschlüsssen, indem ein Musterverfahren zu Tatsachen- und Rechtsfragen durchgeführt wird, die sich in mindestens 10 individuellen Schadenersatzprozessen gleichlautend stellen. Um eine Verfahrenskanalisation zu erreichen, wird ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt.
Managergehälter
Die von der derzeitgen Opposition angeführten Bundesländer haben am 8. Juli 2005 im Bundesrat keinen Einspruch gegen das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz für börsennotiere Aktiengesellschaften eingelegt. Damit ist das parlamentrische Verfahren abgeschlossen und das Gesetz kann mit den beschlossenen Änderungen zur Offenlegung von Pensionszusagen und von Leistungen an den Vorstand durch Dritte neben der Pflicht zu Individualangaben mit Opting Out-Möglichkeit noch dieses Jahr in Kraft treten. Die neuen Regelungen sind erstmals auf Jahres- und Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre ab 01. Januar 2006 anzuwenden. Für diese Abschlüsse können Aktionäre in der Hauptversammlungssaison 2006 von der Opting Out-Klausel Gebrauch machen und für maximal 5 Jahre auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge verzichten. Nach Auffassung des BMJ bleibe weiterhin Platz für den Corporate Governance Kodex und das Konzept der freiwilligen Selbstverpflichtung sei nicht in Frage gestellt.
UMAG passiert Bundesrat
Minderheitsaktionäre können unter erleichterten Voraussetzungen - das Minderheitenquorum liegt nun bei EUR 100.000 Nennbetrag - eine Haftungsklage auf Schadenersatz der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeit und groben Rechtsverstößen erzwingen.
Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt.
Im Bereich der Anmeldung und Legitimation ist der international übliche reord date, also der Stichtag für die Legitimation des Aktionärs, auf den 21. Tag vor der Hauptversammlung angesetzt worden.
Dank der Übergangsvorschriften kann sich die Praxis auf die neue Rechtslage angemessen einstellen.
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Widerrufsrecht OLG Hamm Urteil vom 14.04.2005
Droht eine neue Abmahnwelle? Das OLG Hamm hat klargestellt, dass der Anbieter bei Internetauktionen im Angebotstext auch bei Höchstkauf- oder Sofortkaufangeboten auf das 14-tägige Widerrufsrecht hinzuweisen habe und der Hinweis auch nicht an versteckter Stelle erfolgen dürfe. Da es um Fernabsatzgeschäfte geht, trifft den Anbieter die Pflicht, den Verbraucher klar und verständlich auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Unterlässt er dies, verstößt der Anbieter in unlauterer Weise gegen § 3 UWG; § 312 c Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 9 BGB Info Verordnung
-OLG Hamm Urteil vom 14.04.2005, Az.: 4 U 2/05 -
Wie Sie sich gegen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wehren und strategisch vorgehen, sagen Ihnen unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.
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Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen vor dem aus?
Das Europäische Parlament in Straßburg hat am 06.07.2005 den Gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates vom 07.03.2005 zum "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" zurückgeweisen.Trotz Vermittlungsversuch der Bundesregierung, die die Patentierbarkeit und Interoperabilität unterstützte, ist das Gesetzgebungsvorhaben damit ergebnislos beendet.Ziel des Vorhabens war eine Eu-weite Harmonisierung computerimplementierter Erfindungen. Dem steht bekanntlich das Deutsche Patentrecht und die althergebrachte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Erteilung von Patenten entgegen. Der BGH verneint die Patentierung von Algorithmen, Quellcodes, Objektcodes oder Geschäftsmethoden, es sei denn das Computerprogramm ist Bestandteil einer patentierfähigen Erfindung, die in ihrer Gesamtheit geschützt wird.
Drohung mit Pressemitteilung BGH Urteil vom 19.04.2005
- Az.: BGH Urteil vom 19.04.2005, X ZR 15/04 -
US Anti - Spam Gesetz
1. Juli 2005 Was sich ändert
Das neue Energiewirtschaftsgesetz trat am 01.07.2005 in Kraft. Dessen Einhaltung wird von der Regulierungsbehörde für Post und Telelkommunikation (RegTP) überwacht. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Gebühren für die Durchleitung von Strom fremder Anbieter. Eine Senkung der Energiepreise insbesondere für Strom ist nicht zu erwarten.
Private Solaranlagen werden besser gefördert. Die Zuschüsse erhöhen sich von 110 EUR auf 135 EUR je Quadratmeter Kollektorfläche. Die Förderung für reine Brauchwassseranlagen wird dagegen auf 105 EUR gesenkt.
20 Millionen Rentner müssen sich auf eine Nullrunde zum 1. Juli 2005 einstellen. Der Zusatzbeitrag der gestzlich versicherten Rentner bedeutet eine Mehrbelastung.
Die neue Düsseldorfer Tabelle weist höhere Mindestsätze für Kinder aus. Der Selbstbehalt für berufstätige Unterhaltspflichtige wird auf 890 EUR je Monat angehoben.
Die Pfändungsfreigrenze für alleinstehende Schuldner wird angehoben. Wer weniger als 990 EUR netto im Monat verdient, genießt Pfändungsschutz. Bei unterhaltspflichtigen Schuldnern steigt das nichtpfändbare Einkommen auf 1.359,99 EUR.
Der monatliche Sonderbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen wird eingeführt und beträgt 0,45%. Dem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer steht ein Sonderkündigungsrecht zur Seite.Die Kündigung muß spätestens zum 31.08.2005 ausgesprochen und zugegangen sein.
Hinweis:
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