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Online-Tauschbörsen
Der Oberste Gerichtshof der USA hat in einem am 27.06.2005 veröffentlichten Urteil klargestellt, dass die Betreiber von Tauschbörsen für Verstöße gegen das Urheberrecht haftbar gemacht werden können. Dies war bislang heftig umstritten, da die Rechtsprechung in den USA dann keine Haftung annahm, wenn die seitens der Betreiber zur Verfügung gestellte Tauschbörsen-Technik "einen wesentlichen rechtmäßgen Nutzen" hatte.Im Gegensatz zum damaligen anbieter Napster, lagern die in Anspruch genommenen Firmen wie Grokster oder Morpheus die Titel alle dezentral auf den Computern der Nutzer und stellten lediglich die Software für den Tausch zur Verfügung, nicht aber die Musikstücke und Filmtitel selbst.
Die amerikanische Plattenindustrie hat prompt Klagen gegen hunderte von Nutzern eingereicht. Der Verband der Plattenindustrie (IFPI) hat auf der Musikmesse Midem/Cannes am 27.06.2005 angekündigt, Internetsurfer in Europa zu verklagen. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich einfach an uns. Zur schnellen Kontaktaufnahme haben wir ein Formular hinterlegt.
Landgericht Frankfurt
Das Landgericht Frankfurt hat dem Anbieter-Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, dass der auf Kaufpreiszahlung und Abnahme in Anspruch genommene Beklagte tatsächlich mit dem Bieter identisch ist. Der Beklagte bestritt den Abschluss des Kaufvertrages und trug lediglich vor, dass eine fremde Person mit seinem Passwort an der Auktion teilgenommen habe. Die Tragweite dieser Entscheidung dürfte beachtlich sein.
Prospektpflicht ab 01. Juli 2005
Ab 01.07.2006 erstreckt sich die Gestattungspflicht für die Veröffentlichung von Verkaufsprospekten nach den Bestimmungen in § 4 Satz 2 VermVerkPropV i.V.m. § 8f Abs. 1 Satz 1 Wertpapier - Verkaufsprospektgesetz ohne Übergangsregelung und nun auch ausnahmslos auf Anbieter geschlossener Fonds für z.B. Schiffe, Windkraft- und Solaranlagen oder Private Equity. Stichtag für die Zeichnung von Anteilen ist damit der 30.06.2005.Danach müssen sich alle Emittenten dem Verfahren vor der BaFin stellen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Erstellung von Prospekten, solvenzpflichtige Geschäfte, Vertriebsstopp, verringerte Prospektanforderung oder Voranfrage nach § 4 KWG haben, wenden Sie sich an unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pnternagel Rechtsanwälte.
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Kontrollmitteilungen
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Verlustzuweisung und Steuerstundungsmodell § 15 b EStG vom Tisch?
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Pressemitteilung von in-BRD.com
Wetter - 15.06.2004 - Das Suchportal in-BRD.com entscheidet sich für JuraOffice.
Der auf Portalerstellung und Marketing spezialisierte Provider malinet Informatik mit über 500.000 Kunden hat in strategischer Partnerschaft mit Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte Düsseldorf die Internetplattform JuraOffice entwickelt. Damit will In-BRD.com sicherstellen, dass ihre Kunden einen möglichst nahezu sicheren und beanstandungslosen Internetauftritt platzieren.
Auf dem Portal JuraOffice erhalten Sie mit WebCertiFix u.a. eine Überprüfung privater und kommerzieller Internetseiten auf technischer und juristischer Ebene.
Daneben wird sich JuraOffice auf dem Gebiet Inkassomanagement, Online-Beratung u.v.m. positionieren.
Die von malinet Informatik und Boos Bredelin Pinternagel eingegangene Partnerschaft versteht sich als Ansprechpartner privater und kommerzieller Betreiber von Internetseiten und bietet dem Betreiber eine Überprüfung seiner Webseite und seiner eingesetzten Werkzeuge, um ihn beispielsweise vor Abmahnungen durch Mitbewerber zu schützen.
malinet Informatik bietet Ihnen selbstverständlich auch rechtssichere
Werkzeuge für den Einsatz in Ihrem Unternehmen an:
- Content- und Mehrwertangebote
- Zugiff auf verschiedene Dienstleistungen im Bereich Marketing
- Newsletterversendung mit Double-OptIn
Wenn Sie Fragen zu rechtlichen Themen haben, wenden Sie sich bitte an Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte in Düsseldorf
unter 02 11/32 02 26
Für technische Fragen erreichen Sie das Unternehmen malinet Informatik in Wetter unter 0 23 35/68 15 16
Mit besten Grüßen aus Wetter
Holger Mali
malinet Informatik http://www.malinet.de
An der Kohlenbahn 38
D-58300 Wetter
Tel.: +49-2335-68 15 16
Fax: +49-2335-68 15 17
eMail: info@malinet.de
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Der Online-Impressumscheck mit WebCertiFix
Anbieterkennzeichnung/Impressum auch im Privatbereich gesetzliche Pflicht. Der Entwurf des Telemediendienstegesetzes, dass aus Gründen der Vereinfachung die Zusammenführung von Regelungen aus dem Teledienstegesetz (TDG), dem Teledienstedatenschutzgestz (TDDSG) und dem Medienstaatsvertrag (MDStV) vorsieht, liegt als Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vor. Es sieht eine Impressum-Pflicht auch für private Anbieter vor. Damit dürfte der Streit in Rechtsprechung und Literatur darüber, ob ein privater Anbieter ein Impressum angeben muß oder nicht, hinfällig sein. Der Internetauftritt unterliegt zahlreichen rechtlichen Bestimmungen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Telediensterecht, der Preisangabenverordnung, dem Fernabsatzrecht, dem Daten- und Jugendschutz, um nur die wesentlichen Bestimmungen zu benennen. Die Missachtung dieser Bestimmungen ist nicht selten bugeldbewert oder sogar strafbar. Hinzutritt, dass der kleinste Verstoß das Aufsehen von Mitbewerbern erregt, die den Betreiber oder Diensteanbieter, Webmaster, Administrator mit einer kostenintensiven Abmahnung, einstweiligen Verfügung und/oder Klage überziehen und Sie zwingen, die Seite vorrübergehend zu deaktivieren. Die Ausgestaltung eines Internetauftrittes bedarf daher stets einer Überprüfung, um auf der sicheren Seite zu sein. Ein fehlerhaftes nicht gesetzeskonformes Impressum führt häufig zu kostspieligen Abmahnungen und ist nicht selten bußgeldbewert.
Verjährung von Altforderungen
Am 31.12.2004 verjähren die aus der Zeit vor dem 01.01.2002 stammenden sogenannten Altforderungen, für die bislang die Verjährungsfrist von 30 Jahren galt. Nunmehr gilt die neue Verjährungsfrist von 3 Jahren, § 195 BGB; Art. 229 § 6 IV EGBGB.
VERJÄHRUNG zum 31.12.2005 beachten!
Versäumen Sie nicht, Ihre Forderungen, die zum 01.01.2003 entstanden sind - also die Forderungen, die noch aus 2002 stammen - rechtszeitig bis zum 31.12.2005 gerichtlich titulieren zu lassen, damit diese nicht verjähren.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an unsere Partneranwälte Boos Bredelin Pinternagel Rechtsanwälte.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.







