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Websitecheck - JuraOffice
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es JuraOffice auch nach RDG untersagt ist, rechtsberatend tätig zu werden.In Einzelfällen sollten Sie sich an Ihren Anwalt wenden.
Gerne verweist JuraOffice auch an seine Partneranwälte. Weitere Informationen erhalten sie hier.
Was ist das WebCertiFix und wie funktioniert der Impressumcheck?
WebCertiFix standard
Ihre Web-Seite gefällt uns. Mit dem anwaltsgeprüften Siegel von JuraOffice können Sie Vertrauen schaffen. Der Umsatzsteigerung steht nichts im Wege.
- Aufnahme der Daten zu Ihrem Impressum durch JuraOffice (kostenpflichtiger Vertrag mit JuraOffice).
- Ein Jahr lang Informationen per Email (Newsletter) u.a. über Rechtsänderungen zum Thema Internetrecht.
- Allgemeine Hinweise zum Thema "Homepage".
- Vorsorge für Ihr Unternehmen oder das Unternehmen Ihres Kunden vor kostspieligen Abmahnungen durch Verbraucherschützer und Rechtsanwälte. Abgleich der durch Sie an JuraOffice übermittelten Daten nach Maßgabe der Kriterien des WebCertiFix in Verbindung mit den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen WCF".
- WebCertiFix Abschlußbericht online jederzeit einsehbar, auf Wunsch gegen Entgelt per Post.
- Von unserem Partneranwalt:Disclaimer und Haftungsausschluss für Ihre Seite
- Von unserem Partneranwalt:Allgemeine redaktionelle Hinweise zur Preisangabenverordnung
- Von unserem Partneranwalt:Allgemeine redaktionelle Hinweise zum Daten- und Jugendschutz
WebCertiFix business
- mit folgenden zusätzlichen Leistungen:
- Prüfung der Qualität, Bedienung und des Erscheinungsbildes Ihrer angegebenen Webseite in verschiedenen Browsern durch unseren Technologiepartner malinet Informatik.
- bei Shopsystemen werden wir den Bestellvorgang testweise anhand unserer Kriterien prüfen.
- Identitätsnachweis für Ihre Webseite (Auf Wunsch hinterlegen wir Ihre Unternehmensdaten zur Verifizierung für Ihre Websitebesucher).
Die Kosten für unser WebCertiFix
Für den Abgleich der uns mitgeteilten Seite und die jährliche Verlängerung entstehen für das WebCertiFix Kosten gemäß Preisliste von JuraOffice in der jeweils gültigen Fassung.
Kaufen für Neukunden |
Kaufen für registrierte Benutzer |
Das Logo für das Impressum Ihrer Webseite nach Aufnahme der Daten (nachfolgend zur Ansicht)
Die Plakette zum Identitätsnachweis auf Ihren Webseiten
Nach Abgleich der Daten erhalten Sie das WebCertiFix Logo und die Plakette zum Einbau auf Ihren Webseiten.
Impressum im sichtbaren Bereich OLG München Urteil vom 12.02.2004 Empfehlung
http://boos-bredelin-pinternagel.de
Laut Urteil des OLG München vom 12.02.2004 genügt ein Link zu einem Impressum, das sich nicht im sichtbaren Bereich befindet, sondern am unteren Ende, nicht den Anforderungen des Teledienstegesetzes (TDG).
- OLG München Urteil vom 12.02.2004, Az.: 29 U 4564/03 -
Mit WebCertiFix erhalten Sie ein Zertifikat für Ihre Webseite und zusätzlich eine Prüfung der Qualität, Bedienung und des Erscheinungsbildes in verschiedenen Browsern.
Wenn Sie zu diesem Thema weitere Informationen wünschen, haben wir zur
schnellen Bearbeitung Ihrer Anfrage ein Formular hinterlegt.
- OLG München Urteil vom 12.02.2004, Az.: 29 U 4564/03 -
Mit WebCertiFix erhalten Sie ein Zertifikat für Ihre Webseite und zusätzlich eine Prüfung der Qualität, Bedienung und des Erscheinungsbildes in verschiedenen Browsern.







